Rechtliche Unterstützung im Bereich der Beschäftigung

Die Coronavirus-Epidemie hat sehr ernste Komplikationen im Bereich der Beschäftigung und des Arbeitsrechts verursacht. Der plötzliche Wirtschaftsabschwung hat zu einer verringerten Nachfrage nach Arbeitskräften und vielfach auch zu Ausfallzeiten in einzelnen Sektoren der polnischen Wirtschaft geführt.

Vom Gesichtspunkt der Arbeitgeber wird es in den kommenden Monaten notwendig sein, sich an die veränderten wirtschaftlichen Umstände anzupassen. Es ist besonders wichtig, die Handlungsmöglichkeiten optimal zu nutzen, mit denen die Arbeitgeber auf der Grundlage des „Anti-Krisen-Schildes“ und der aufgrund der Epidemie erlassenen Sondergesetze ausgestattet wurden, die Arbeitgeber können jedoch auch zahlreiche andere Lösungen nutzen, die im Arbeitsgesetzbuch oder in Sondergesetzen vorgesehen sind.

Unsere Dienstleistungen im Bereich Arbeitsrecht zur Unterstützung der Arbeitgeber in Krisensituationen beinhalten unter anderem:

  • Definierung der Bedürfnisse der Arbeitgeber im Zusammenhang mit den Lösungen, die im Anti-Krisen-Schild vorgesehen wurden,
  • Unterstützung bei der Gewinnung von Beihilfen, die im Anti-Krisen-Schild vorgesehen sind (Leistungen wegen Arbeitsausfall, Beziehungen zur Sozialversicherungsbehörde),
  • die Einführung von Fernarbeit im Betrieb sowie die Nutzung anderer Formen der Arbeitsleistung außerhalb des Unternehmens (insbesondere Telearbeit), einschließlich des Zwecks der Vorbereitung auf die Änderung der Arbeitsorganisation nach der Epidemie,
  • Unterstützung bei der Verhandlung der umzusetzenden Änderungen mit Gewerkschaften oder Arbeitnehmervertretern auf der Grundlage der sowohl im Sondergesetz als auch im Arbeitsgesetz vorgesehenen Regelungen,
  • Beratung über den Abschluss von Krisenvereinbarungen,
  • Reorganisation der Organisationsstrukturen, um die Beschäftigung zu optimieren und den Arbeitsplan an die aktuellen Bedürfnisse des Arbeitgebers anzupassen,
  • Durchführung eines Verfahrens für Massenentlassungen oder Einzelentlassungen, wenn sich eine Reduzierung der Beschäftigung als notwendig erweist.

Die neue Vorschriften geht davon aus, dass den Arbeitgebern weitere Möglichkeiten gegeben werden, auf die aufgetretene Krise, von der der Arbeitsmarkt stark betroffen ist und die dort noch monatelang zu spüren sein wird zu reagieren.

Die wichtigsten Annahmen der Gesetzesnovelle, die sich auf Arbeitnehmerfragen:

  • Arbeitsausfallbeihilfe für unternehmer
  • Stundung der soziaversicherungsbeiträge
  • Verlängerung der gültigkeit der arbeitserlaubnisse der ausländer

 

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