Ausführung von Verträgen

Das wachsende Risiko des SARS-CoV-2-Coronavirus und die von den Behörden ergriffenen Maßnahmen, einschließlich der Einführung des Epidemie-Zustands, schlagen sich in der rechtlichen Situation der Unternehmer nieder. Sie stehen vor großen organisatorischen und rechtlichen Herausforderungen, da es zu erheblichen Verzögerungen bei der Ausführung abgeschlossener Verträge kommen kann, was mit dem Risiko von Vertragsstrafen und anderen Sanktionen verbunden ist.

Die Wirksamkeit der Aktivitäten des Unternehmens in der gegenwärtigen Geschäftslage erfordert ein gut durchdachtes und umgesetztes Konzept zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen. Der polnische Gesetzgeber hat in der Gesetzgebung spezifische rechtliche Lösungen vorgesehen, um den Auswirkungen der Epidemie in Bezug auf Mietverträge und Verträge, die als Ergebnis der Vergabe eines öffentlichen Auftrags geschlossen wurden, entgegenzuwirken, doch für jeden anderen Vertrag kann eine schnelle Risikoanalyse, Strategieentwicklung und Neuverhandlung notwendig sein.

Mietverträge

Im Bereich der Mietverträge schlagen wir vor:

  • Analyse der abgeschlossenen Mietverträge im Hinblick auf besondere Bestimmungen über höhere Gewalt, gegenseitige Leistungen und die Möglichkeit der Kündigung durch eine der Parteien,
  • im Falle von Mietern, die nicht unter ein gesetzliches Betriebsverbot fallen, Unterstützung bei der Neuverhandlung der Mietbedingungen,
  • Unterstützung bei der Vorbereitung eines Angebots zur Verlängerung der Laufzeit eines Mietvertrags für Mieter, die unter ein gesetzliches Betriebsverbot in gewerblichen Einrichtungen mit einer Verkaufsfläche von 2000 m2 fallen, das innerhalb von 3 Monaten nach Aufhebung des Verbots, d.h. ab dem 4. Mai 2020, eingereicht werden muss.

Verträge aus öffentlichen Aufträgen

Da wir das Wesen des Handels im öffentlichen Sektor kennen und verstehen sowie die im Sondergesetz über den sog. Anti-Krisen-Schild vorgesehenen Instrumente umsetzen, bieten wir umfassende Unterstützung an:

  • im Laufe der Kommunikation mit dem Geschäftspartner über die Auswirkungen pandemischer Umstände auf die Vertragserfüllung,
  • bei der Vorbereitung von Erklärungen und Unterlagen, die zur Untermauerung der ermittelten Faktoren erforderlich sind, einschließlich Unterstützung bei der Tatsachenfeststellung und der Darstellung möglicher Taktiken und Lösungen,
  • bei der Abgabe von Stellungnahmen und der Neuverhandlung der Bestimmungen abgeschlossener Verträge, insbesondere derjenigen, die Vertragsstrafen oder Schadenersatz wegen Haftung für die Nichterfüllung oder nicht ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrags betreffen,
  • Vertretung vor dem Präsidenten des Amtes für öffentliches Auftragswesen, der Nationalen Berufungskammer, in außergerichtlichen Streitigkeiten sowie vor ordentlichen Gerichten.

Andere Verträge

Darüber hinaus bieten wir fachliche Rechtsberatung bei der Umsetzung anderer Verträge in den folgenden Bereichen:

  • Analyse des Sachverhaltes und der vertraglichen Bestimmungen im Hinblick auf die Klausel über höhere Gewalt,
  • Einschätzung der Auswirkungen der Pandemie auf die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen und Entwicklung einer Strategie i.Z.m. einer außerordentlichen Veränderung der Verhältnisse,
  • Neuverhandlungen der Verträge zur Aufrechterhaltung der Beziehungen mit den Geschäftspartnern.

Unabhängig von den oben genannten Leistungen sind wir in allen Fällen, in denen sich eine Neuverhandlung von Verträgen als unmöglich oder unbegründet erweist, bereit, Sie in Gerichtsverfahren zu vertreten, um Ansprüche wegen Nichterfüllung oder mangelhafter Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen geltend zu machen.

 

Kontaktieren uns:

Katarzyna Woroszylska
Managing Partner
Rechtsanwältin/Advokat
katarzyna.woroszylska@bakertilly.pl
Katarzyna Koszel
Counsel
Rechtsanwalt PL
katarzyna.koszel@bakertilly.pl

 

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