Wir verfügen über umfangreiche Erfahrung in der Prozessführung in Zivil- und Handelssachen, insbesondere auf dem Gebiet des Immobilien- und Finanzrechts.
Wir haben erfolgreich Verfahren geführt, unter anderem über Ansprüche aus Bauleistungsverträgen, Miet- und Pachtverträgen sowie über Ansprüche aus der Verletzung von Urheber- oder gewerblichen Schutzrechten und aus unlauteren Wettbewerbshandlungen. Unsere Erfahrung umfasst auch Gerichtsverfahren unter Beteiligung eines Insolvenzverwalters – sowohl seitens des Verwalters als auch seitens der Gläubiger.
Bei der Erbringung von Rechtsdienstleistungen in Streitigkeiten legen wir besonderes Augenmerk auf die Beratung in der vorgerichtlichen Phase. Wir sind uns der Bedeutung einer ungestörten Geschäftstätigkeit für unsere Mandanten bewusst und versuchen daher, die wirtschaftlich optimalen Lösungen auszuwählen sowie den Zeit- und Kostenaufwand für die Durchführung einer Streitigkeit zu berücksichtigen. Wir unterstützen unsere Mandanten nicht nur im Rahmen von Gerichtsverfahren, sondern auch in Mediations- und Schiedsverfahren.
1. Einlassung
- Beratung im Bereich der Wahl einer optimalen Strategie für die Geltendmachung bzw. Abwehr von Ansprüchen
- Erstellung von Dokumenten, die eine Streitigkeit durch den Gläubiger auslösen (z.B. Zahlungsaufforderung, Antrag auf einen Vergleichsversuch, Klageschrift).
- Erstellung von Unterlagen, die für die Abwehr der Ansprüche durch den Mandanten erforderlich sind, darunter u.a. einer Klageerwiderung
- Unterstützung des Mandanten bei der Verhandlung von Vereinbarungen mit den Geschäftspartnern zur gütlichen Beilegung von Rechtsstreitigkeiten
2. Sicherung von Ansprüchen
- Beratung bei der Wahl des effektivsten Mittels zur Sicherung von Ansprüchen
- Erstellung von Dokumenten zur Erlangung eines vorläufigen Rechtsschutzes vor oder im Laufe eines Gerichtsverfahrens
- Vertretung des Gläubigers oder Schuldners im Laufe des Sicherungsverfahrens und der Durchführung der Sicherung
3. Vertretung im Gerichts-/Schiedsgerichts-/Vermittlungsverfahren
- Vertretung des Mandanten in erster Instanz und in Berufungsverfahren, insbesondere: Vorbereitung von Schriftsätzen, einschließlich vorbereitender Schriftsätze, Rechtsbehelfsmittel und Teilnahme des Rechtsanwalts an Sitzungen vor Organen, die das Verfahren führen
- Kontakt zu Behörden und Gerichten, um den Mandanten mit aktuellen Informationen über den Stand des Verfahrens zu versorgen.
4. Außerordentliche Rechtsbehelfe
- Flächendeckende Vertretung in Kassationsbeschwerde-verfahren und in außerordentlichen Verfahren zur Wiederaufnahme des Verfahrens oder zur Feststellung einer rechtswidrigen Entscheidung, einschließlich der Prozessvertretung vor dem Obersten Gerichtshof;
5. Zwangsvollstreckung in Forderungen / Abwehr gegen Vollstreckung
- Vertretung des Mandanten bei Verfahren vor den Zwangsvollstreckungsorganen;
- Abfassen von Schriftsätzen im Zwangsvollstreckungsverfahren
- Abwehr gegen Vollstreckung, insbesondere durch die Abfassung von Vollstreckungsabwehrklagen