Arbeitsrecht

Das Hauptziel unseres Teams, das sich aus erfahrenen Anwälten zusammensetzt, ist es, praktische Lösungen für Rechtsprobleme anzubieten, mit denen unsere Mandanten – Arbeitgeber – jeweils bei ihrer Geschäftstätigkeit konfrontiert werden können. Wir bieten Rechtsdienstleistungen sowohl im Bereich des individuellen als auch des kollektiven Arbeitsrechts an.

Durch die Zusammenarbeit mit unseren anderen Abteilungen stellen wir sicher, dass die Unternehmensziele unserer Mandanten vollständig verstanden werden und dass die von uns angebotenen arbeitsrechtlichen Produkte gut durchdacht und auf die Bedürfnisse unserer Mandanten zugeschnitten sind.

Unsere Erfahrung umfasst die Beratung von Arbeitgebern aller Größenordnungen (sowohl wachsende Start-ups als auch namhafte internationale Unternehmen) aus verschiedenen Branchen.

Wir empfehlen Ihnen, sich mit der Beschreibung des employment life cycle vertraut zu machen, in dem Sie Einzelheiten über die von uns erbrachten Dienstleistungen im Bereich des Arbeitsrechts finden, beginnend mit der Gründung eines Unternehmens bis hin zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Durch die enge Zusammenarbeit mit unserem Partnerunternehmen TPA Poland, das auch das Mitglied von Baker Tilly ist und unter anderem Dienstleistungen im Bereich Steuer-, Unternehmens-, Transaktions-, Personal- und Wirtschaftsprüfungsberatung und Outsourcing von Buchaltung und Lohn- und Gehaltsabrechnung erbringt, können wir unseren Mandanten – Arbeitgebern – umfassende Lösungen anbieten.

Employment life cycle

1. Aufnahme der Tätigkeit

  • Hilfe bei der Gestaltung einer entsprechenden Beschäftigungsstruktur (insbesondere in Anlehnung an verfügbare Beschäftigungsformen und Arbeitsrechtssysteme)
  • Beratung im Zusammenhang mit der Wahl der bevorzugten Beschäftigungsform, die auf den Bedarf des Mandanten zugeschnitten ist (Anstellungs-/Arbeitsverträge und zivilrechtliche Verträge)
  • Vorstellung der untypischen Beschäftigungsformen (z.B. zivilrechtliche Verträge, zeitlich befristete Arbeitsverhältnisse)
  • Vorbereitung von internen Regelungen des Arbeitgebers (Arbeitsordnung, Vergütungsordnung, Regelungen über den Betrieblichen Fonds für Sozialleistungen, Regelungen über die Unfallverhütung, usw.)

Cookies

Diese Website verwendet Cookies, um Ihnen auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Inhalte bereitzustellen. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Um mehr zu erfahren, empfehlen wir Ihnen, unsere Datenschutzerklärung zu lesen.