Dienstleistungen im Bereich Arbeitsrecht

  • Durchführung der rechtlichen Prüfungen (Due Diligence) der Gesellschaften aus den Sektoren wie: Immobilien, Schienentransport, Produktion oder Gesundheitswesen im Bereich der Einhaltung des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts.
  • Durchführung von Übergangsprozessen von Betrieben mit über 250 Mitarbeitern infolge von Verschmelzungen und Übernahmen, Verkauf eines Teilbetriebs oder Verkauf von Anteilen an einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung.
  • Beendigung von Arbeitsverhältnissen mit Mitarbeitern sowie mit Führungskräften und Mitarbeitern in Schlüsselpositionen in internationalen Unternehmen.
  • Projekt betreffend die Analyse von zivilrechtlichen Verträgen, die von einem Unternehmen mit mehr als 100 Mitarbeitern abgeschlossen wurden, im Hinblick auf die Risiken ihrer Behandlung als Arbeitsverträge und Beurteilung der damit verbundenen finanziellen Verantwortung, Beratung bei ihrer Umwandlung in Arbeitsverträge.
  • Beratung bei der Betriebsstillegung der Arbeitgeber mit mehr als 100 Beschäftigten, insbesondere bei der Beendigung von Verträgen mit unter besonderem Schutz stehenden Arbeitnehmern sowie bei Konsultationen und Vereinbarungen mit Gewerkschaften während des Prozesses.
  • Beratung bei der Unternehmensgründung als polnischer Arbeitgeber unter anderem für neue Unternehmen und Niederlassungen ausländischer Unternehmer u.a. aus Deutschland, Österreich oder Spanien.
  • Vertretung des Arbeitgebers bei schwierigen Entlassungen, z.B. im Verfahren eines geschützten Gewerkschafters, mit dem der Arbeitsvertrag wegen der Verletzung seiner grundlegenden Arbeitnehmerpflichten fristlos gekündigt wurde.
  • Vertretung der Arbeitgeber in Angelegenheiten im Zusammenhang mit Arbeitsunfällen, bei denen die Schadensersatzansprüche 1 Mio. PLN überschritten haben.
  • Legalisierung der Beschäftigung und des Aufenthalts der Bürger u.a. aus der Ukraine, Georgien, den Vereinigten Staaten und Australien.

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