1. Kann ich die Zulassung eines Arbeitnehmers zur Arbeit von der Messung seiner Körpertemperatur abhängig machen?
Diese Frage ist im Sondergesetz nicht eindeutig geregelt, aber die vorherrschende Meinung ist, dass es nicht zulässig ist. Zugleich ist die Durchführung von Temperaturmessung möglich, wenn der Arbeitnehmer damit einverstanden ist. Wenn der Arbeitnehmer damit nicht einverstanden ist, der Arbeitgeber jedoch begründete Zweifel in dieser Hinsicht hat, kann er dem Arbeitnehmer eine mündliche Anweisung zur Fernarbeit geben, um unnötige Gesundheitsrisiken für andere Arbeitnehmer auszuschließen.
2. Es besteht die Anforderung, einen Abstand von mindestens 1,5 Metern zwischen den Arbeitsplätzen zu gewährleisten. In meinem Unternehmen beträgt der Standardabstand 1,1 Meter. Möglicherweise wird eine kostspielige Umgestaltung der Büroräume erforderlich sein. Habe ich Anspruch auf einen Zuschuss im Zusammenhang mit diesen Aktivitäten?
Es wurde kein Zuschuss im Zusammenhang mit ggf. erforderlichen Anpassungen der Büroräume vorgesehen.