BEFREIUNG VON DEN SOZIALVERSICHERUNGSBEITRÄGEN, LEISTUNG WEGEN ARBEITSAUSFALL

1. Wie wirkt sich die Befreiung von den Sozialversicherungsbeiträgen auf anderen öffentliche Abgaben aus?
 
Befreiung von der Pflicht zur Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge führt zur entsprechenden Erhöhung von Steuerschulden, einschließlich der lohnsteuerlichen, da die steuerpflichtigen Einnahmen erhöht werden.

2. Gilt bei der Beantragung der Leistung wegen Arbeitsausfall ein Schwellenwert für die erzielten monatlichen Einnahmen?
 
Nicht mehr. Mit der Änderung des Sondergesetzes wurde dieses Kriterium abgeschafft. Nach der ursprünglichen Fassung des Gesetzes bestand kein Anspruch auf die Leistung wegen Arbeitsausfall nach Überschreitung des Kriteriums der monatlichen Einnahmen, d.h. 300% der durchschnittlichen monatlichen Vergütung aus dem vorangegangenen Quartal, wie sie vom Hauptstatistikamt bekannt gegeben wird. Es ist allerdings nach wie vor erforderlich, einen Umsatzrückgang um mindestens 15% auszuweisen.

3. Handelt es sich bei der Leistung wegen Arbeitsausfall um eine einmalige Leistung?
 
Nicht mehr. Der Änderung des Sondergesetzes zufolge kann eine Leistung wegen Arbeitsausfall maximal dreimal gewährt werden.

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