12.06.2019

Neue Regelungen zur Implementierung der DSGVO – ausgewählte Änderungen

Am 4. Mai 2019 trat das Sektorgesetz in Kraft, mit dem Bestimmungen zur Umsetzung der DSGVO in mehrere Rechtsakten eingeführt werden. Die Änderungen betreffen über 160 Gesetze aus verschiedenen Gebieten, darunter Arbeitsrecht, Bankrecht, Versicherungsrecht, Telekommunikationsrecht, Bildungsrecht und Verwaltungsrecht. Ziel der Änderung ist es, den Datenschutz zu verstärken und die Garantie des Zugangs zu personenbezogenen Daten zu erhöhen.

Im Folgenden stellen wir die wichtigsten Änderungen in ausgewählten Rechtsgebieten vor, die unserer Meinung nach von Unternehmern beachtet werden sollen.

Änderungen im Arbeitsrecht

Änderungen der Bestimmungen des Arbeitsgesetzbuches betreffen vor allem den Umfang der personenbezogenen Daten von Bewerbern, die im Rahmen der Einstellungsverfahren verarbeitet werden können, und der personenbezogenen Daten, die der Arbeitgeber von seinen Arbeitnehmern anfordern kann.

Die personenbezogenen Daten des Bewerbers, die der Arbeitgeber vom Bewerber zu erfragen hat, sind sein Name, sein Geburtsdatum und die vom Bewerber angegebenen Kontaktdaten (z.B. E-Mail-Adresse oder Telefonnummer). Der Arbeitgeber darf nicht mehr den Namen der Eltern des Bewerbers oder seine Anschrift für den Schriftwechsel anfordern.

Die neuen Vorschriften sehen auch eine Einschränkung bei der Verarbeitung personenbezogener Daten vor, wie z.B. Ausbildung, berufliche Qualifikationen oder den Verlauf der bisherigen Beschäftigung. Der Arbeitgeber kann sie nur dann verlangen, wenn es im Hinblick auf eine bestimmte Art der ausgeführten Tätigkeit oder eine bestimmte Stelle erforderlich ist. Dabei ist jedoch zu beachten, dass es sich in erster Linie um einen objektiven Bedarf handelt, der sich aus der Art der vom potenziellen Arbeitnehmer zu erfüllenden Aufgaben ergibt, und nicht um die subjektive Empfindung des Arbeitgebers. Mit den oben genannten Änderungen soll der Grundsatz des Minimalismus der Datenverarbeitung umgesetzt werden, denn nicht jedes Arbeitsverhältnis rechtfertigt die Erfassung aller oben genannten Informationen.

Es ist auch zulässig, bestimmte personenbezogene Daten des Bewerbers oder Arbeitnehmers auf der Grundlage der erteilten Zustimmung zu verarbeiten. Bestimmte Kategorien personenbezogener Daten, wie z.B. Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten, werden jedoch aufgrund der Einwilligung von der Verarbeitung ausgeschlossen. Eine Verarbeitung ist nur möglich, wenn dies gesetzlich vorgeschrieben ist. Es ist darauf hinzuweisen, dass die Nichterteilung der Zustimmung oder ihr späterer Widerruf keine negativen Auswirkungen für den Bewerber oder Arbeitnehmer in Bezug auf das Arbeitsverhältnis haben darf.

Die Änderungen betreffen auch die Regelungen zur Überwachung im Betrieb und in der Umgebung. Auf der Grundlage der neuen Bestimmungen ist es nicht zulässig, die Räumlichkeiten von Gewerkschaftsorganisationen zu überwachen, da eine solche Überwachung nach der Begründung des Gesetzentwurfs gegen die Grundsätze der Freiheit und Unabhängigkeit der Gewerkschaften verstoßen könnte. Darüber hinaus muss, wenn die Überwachung in Sanitärräumen installiert werden soll, eine vorherige Zustimmung der Gewerkschaftsorganisation oder der Arbeitnehmervertreter eingeholt werden.

Änderungen im Verbraucherrecht

Die Neufassung der Bestimmungen des Gesetzes über Verbraucherrechte soll die Umsetzung von Informationspflichten für Mikrounternehmen erleichtern, d.h. Unternehmer, die nicht mehr als 10 Mitarbeiter beschäftigen und in mindestens einem von den letzten zwei Geschäftsjahren einen Umsatz von maximal 2 Mio. EUR netto pro Jahr erzielt haben. Im Falle von Mikrounternehmen genügt es, wenn die Informationsklausel entweder in den Räumlichkeiten des Unternehmens oder auf seiner Website gut sichtbar angebracht ist. Die Informationspflicht wird erfüllt, wenn die betroffene natürliche Person tatsächlich die Möglichkeit hat, sich mit den Informationspflichten vertraut zu machen. Dies bedeutet, dass die Informationsklausel nicht an einer Stelle platziert werden darf, die es dem Verbraucher unmöglich macht oder es ihm erheblich erschwert, ihren Inhalt zu lesen.

Änderungen im Verwaltungsverfahren

Die Änderungen betrafen auch das Verwaltungsverfahrensgesetzbuch, u.a. im Bereich der Umsetzung der Informationspflicht im Verwaltungsverfahren. Die Verwaltungsbehörden können die nach der DSGVO erforderlichen Informationen bereits im ersten Schreiben an die Verfahrensparteien übermitteln. Ferner wird die Person, die gegen die Tätigkeit eines Organs eine Klage erhebt, verpflichtet sein, ihre grundlegenden personenbezogenen Daten anzugeben. Andernfalls kann die Klage möglicherweise durch das Organ nicht bearbeitet werden.

In dieser Publikation wurden nur ausgewählte Änderungen behandelt. Wenn Sie erfahren möchten, ob die Änderungen auch für Ihr Unternehmen gelten – setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.

Autor: Maria Szczęsna Associate |Advokat

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