11.12.2018

Legal News – Dezember 2018

Nachstehend präsentieren wir die erste Ausgabe von Legal News mit einem Überblick über die neuesten Presseinformationen rund um Recht und die wichtigsten Rechtsänderungen.


AUS DER PRESSE:


Liberalisierung des Gesetzes über den Handel von Agrarflächen

Gazeta Prawna [Juristische Fachzeitschrift], 26.11.2018, Emilia Świętochowska

Das Ministerium für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung ist dabei, einen Entwurf zur Novellierung des Gesetzes über die Aussetzung des Verkaufs von Immobilien aus dem Bestand am landwirtschaftlichen Eigentum des Staatsschatzes auszuarbeiten (poln. Gbl. 2016 Pos. 585 m. nachtr. Änd.). Der Entwurf sieht Regelungen vor, die den Kauf von landwirtschaftlich genutzten Parzellen von bis zu 1 Hektar durch Personen, die keine Landwirte sind, sowie deren Erwerb im Rahmen eines Vollstreckungs- oder Insolvenzverfahrens infolge der Umwandlung von Unternehmen oder der Aufteilung des Vermögens nach Beendigung der Ehe oder durch Erbe ermöglichen. Es wird auch die Möglichkeit des Erwerbs von landwirtschaftlichen Flächen in Verwaltungsgebieten von Städten angekündigt. Das Projekt sieht auch die Erweiterung des Katalogs der Personen vor, an die das Eigentum verkauft werden darf – um Geschwister, Eltern und Stiefkinder.

Städtebauliche Normen, die von den Stadtratsmitgliedern nicht festgelegt werden dürfen

Rzeczpospolita, 20.11.2018, Renata Krupa-Dąbrowska

Das Gesetz über die Erleichterung der Vorbereitung und Durchführung von Wohn- und dazugehörenden Investitionen berechtigt die Stadträte, die darin enthaltenen Standards für städtebauliche Investitionen zu verschärfen. Die Hauptstadt Warschau führte als erste Stadt die lokalen städtebaulichen Standards ein. Ein Teil davon, darunter betreffend die sog. dazugehörende Infrastruktur, welche die Anzahl der Parkplätze bestimmt sowie die Pflicht, die zur dazugehörenden Infrastruktur eingestuften Anlagen an das Wärmeversorgungsnetz anzuschließen, wurde vom Wojewoden von Masowien missbilligt. Nach Auffassung des Wojewoden von Masowien haben die Stadtratsmitglieder die ihnen zuerkannten Befugnisse überschritten und der von ihnen gefasste Beschluss greife zu weit in die Grundsätze der Ausübung der Geschäftstätigkeit ein.


RECHTSÄNDERUNGEN:


Einfache Aktiengesellschaft

Der neueste Entwurf der Novelle des Gesetzbuches für Handelsgesellschaften sieht einen neuen Typ der Gesellschaft vor, d.h. eine einfache Aktiengesellschaft. Nach Angaben des Ministeriums für Unternehmen und Technologie soll diese Gesellschaftsform in erster Linie Start-ups und Unternehmen, die im Bereich neuer Technologien tätig sind, anreizen, in Polen wirtschaftlich tätig zu werden. Dies hängt mit den Möglichkeiten zusammen, die in den Vorschriften vorgesehen sind, u.a. über die elektronische Registrierung der Gesellschaft, Herausgabe von Aktien verschiedener Art – darunter der Aktien für die Arbeit sowie den Handel mit Aktien ohne Teilnahme eines Notars. Das Ministerium sieht die Novelle als Abhilfe gegen die Lücke zwischen einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung und einer Aktiengesellschaft und schlägt eine Struktur vor, die spezifische Mechanismen für bestimmte Kapitalgesellschaften (Gesellschaften mit beschränkter Haftung und Aktiengesellschaften) nutzt, sie ändert und neue Lösungen hinzufügt.

Die vorgeschlagen Änderungen in der Amtsniederlegung durch den Geschäftsführer.

Mit dem Entwurf zur Novellierung des Gesetzbuches für Handelsgesellschaften wird der bisherige Grundsatz geändert, nach dem auf die Ausscheidung des Geschäftsführers die Regelungen über die Kündigung eines Auftrags angewendet werden. Anstelle dieser Regelungen sollen nun die Vorschriften in Kraft treten, die vorsehen, dass der letzte bzw. der alleinige Geschäftsführer sein Amt gegenüber den Gesellschaftern niederlegt und zugleich eine Gesellschafterversammlung einberuft. Demzufolge wird die Amtsniederlegung mit Ablauf der gesetzlich vorgeschriebenen Kündigungsfrist von mindestens zwei Wochen wirksam sein. In der Rechtslehre wird die Abweichung der entworfenen Lösung von dem Beschluss des Obersten Gerichtshofs kritisiert (Beschluss der 7 Richter des OGH vom 31. März 2016, III CZP 89/15). Im Beschluss wurde das Problem so gelöst, dass der Geschäftsführer seine Erklärung über die Amtsniederlegung an die Geschäftsanschrift richtet. Ferner wird darauf hingewiesen, dass diese Lösung diskriminierender Natur sei, weil sie das subjektive Recht der Geschäftsführer auf Amtsniederlegung gegenüber den Geschäftsführern einschränke, deren Amtsniederlegung nicht mit der erforderlichen Neubestellung des Organs verbunden sei. Das Ministerium vertritt die Auffassung, dass die aktuelle Rechtslage nicht klar sei, und versucht, sie in Ordnung zu bringen, indem es einen „Kompromiss“ zwischen den Interessen des ausscheidenden Geschäftsführers und den übrigen Beteiligten einführt.

Rechtsnachfolge von Familienunternehmen wird einfacher sein

Am 25. November 2018 ist das Gesetz über die Nachfolgeverwaltung des Unternehmens einer natürlichen Person in Kraft getreten (poln. Gbl. vom 24. August 2018, Pos. 1629). Das Gesetz, wie der Name schon sagt, betrifft die Einzelunternehmer, die im Zentralregister und Information zur wirtschaftlichen Tätigkeit registriert sind. Bisher bedeutete der Tod eines Unternehmers in der Regel das Ende seines Geschäfts. Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes kann diese Folge abgewehrt werden – sowohl der Unternehmer als auch der Erblasser zu seiner Lebenszeit und die Erben nach seinem Tod können einen Nachfolgeverwalter bestellen, der im Unternehmen alleine die Handlungen der gewöhnlichen Geschäftsführung vornimmt und die Handlungen, die über die gewöhnliche Geschäftsführung hinausgehen, mit Zustimmung des Gerichts vornimmt. Grundsätzlich soll der Zeitraum, in dem die Nachfolgeverwaltung ausgeübt wird, nicht 2 Jahre und in Sonderfällen nicht 5 Jahre überschreiten.

Cookies

Diese Website verwendet Cookies, um Ihnen auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Inhalte bereitzustellen. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Um mehr zu erfahren, empfehlen wir Ihnen, unsere Datenschutzerklärung zu lesen.