05.03.2021

Gesetz zur Bekämpfung von übermäßigen Verzögerungen bei Handelsgeschäften

Obwohl die Novelle des Gesetzes über Zahlungsfristen bei Handelsgeschäften (zur Zeit „Gesetz zur Bekämpfung von übermäßigen Verzögerungen bei Handelsgeschäften“ genannt – „Gesetz“) den Unternehmern viele neue Pflichten auferlegt und viele Beschränkungen für sie eingeführt hat, zeigt unsere Erfahrung, dass seine Bestimmungen nicht allgemein bekannt sind. Dieser Umstand kann schwerwiegende Folgen haben.

Zu den wichtigsten Änderungen, die durch das Gesetz eingeführt wurden, gehören maximale Zahlungsfristen bei Handelsgeschäften und die Möglichkeit für den Präsidenten des Amtes für Wettbewerbs- und Verbraucherschutz („UOKiK“), Verfahren wegen übermäßiger Verzögerungen bei der Erfüllung von Geldleistungen an Unternehmer durchzuführen.
Das Gesetz hat auch die Verpflichtung eingeführt, dem für Wirtschaft zuständigen Minister Berichte über angewandte Zahlungsfristen im Geschäftsverkehr vorzulegen.

Der bereite Anwendungsbereich des Gesetzes

Das Gesetz ist auf die meisten im Geschäftsverkehr abgeschlossenen Verträge anwendbar.

Die Bestimmungen des Gesetzes gelten für Handelsgeschäfte, d.h. Verträge über die Lieferung von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen gegen Entgelt, die hauptsächlich von Unternehmern im Zusammenhang mit ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit abgeschlossen werden.

Dies gilt sowohl für Unternehmer, die im Landesgerichtsregister (KRS) und im Zentralgewerberegister (CEiDG) eingetragen sind, als auch für Unternehmer aus EU-Mitgliedsstaaten, Mitgliedsstaaten der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) – Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweizerischen Eidgenossenschaft, sowie für Niederlassungen und Vertretungen ausländischer Unternehmer.

WICHTIG: Das Gesetz kann auch für Geschäfte unter verbundenen Unternehmen im Rahmen der Unternehmensgruppen Anwendung finden. Verträge, die von den Parteien eines Handelsgeschäfts als Verträge abgeschlossen werden, die keine Handelsgeschäfte sind, und Bestimmungen solcher Verträge, die auf die Umgehung des Gesetzes abzielen, sind nichtig.

Zahlungsfristen bei Handelsgeschäften

Grundsätzlich beträgt die Zahlungsfrist bei Handelsgeschäften zwischen den Unternehmern 60 Tage.

Die Zahlungsfrist kann verlängert werden, je nach Konfiguration der Parteien eines Handelsgeschäfts und ihrer Größe, d.h. je nachdem, ob es sich bei der Gegenpartei um einen Mikro-, Klein- und Mittelunternehmer („KMU“) oder einen Großunternehmer handelt.

Die 60-tägige Zahlungsfrist darf im Geschäftsverkehr nicht überschritten werden, wenn der zahlungspflichtige Schuldner ein Großunternehmen und der Gläubiger ein KMU ist. In anderen Fällen sind Lösungen vorgesehen, die es den Parteien erlauben, die Zahlungsfrist zu verlängern, aber nur, wenn dies nicht grob nachteilig für den Gläubiger ist.

WICHTIG: Wird entgegen den Bestimmungen des Gesetzes eine längere Frist als 60 Tage gesetzt, so gilt automatisch die 60-Tage-Frist, und es können danach höhere gesetzliche Verzugszinsen im Geschäftsverkehr berechnet werden.

Durch den UOKIK-Präsidenten durchgeführtes Verfahren

Das Gesetz verbietet eine übermäßige Verzögerung bei der Erfüllung von Geldleistungen („Zahlungsausfall“).

Dies ist der Fall, wenn in einem Zeitraum von drei (3) aufeinanderfolgenden Monaten die Summe der nicht erfüllten und der nach dem Stichtag erfüllten Geldleistungen für einen bestimmten Unternehmer mindestens 5.000.000 PLN in den Jahren 2020 und 2021 bzw. 2.000.000 PLN in späteren Jahren beträgt.

Das Verfahren im Falle der Zahlungsausfälle wird vom UOKiK-Präsidenten von Amts wegen geführt. Gleichzeitig kann jeder dem UOKIK-Präsidenten seinen Verdacht auf die Zahlungsausfälle anzeigen.
Im Falle der Feststellung eines Zahlungsausfalls verhängt der UOKIK-Präsident gegen einen Verfahrensbeteiligten eine Verwaltungsstrafe (Geldstrafe).

WICHTIG: Der UOKiK-Präsident kann Verfahren in Bezug auf Geldleistungen führen, die nach dem 1. Januar 2020 fällig geworden sind, auch wenn sie aus Vereinbarungen stammen, die vor dem Inkrafttreten des Gesetzes geschlossen wurden.

PDF-Version – HIER


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Partner | Rechtsanwalt PL
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Senior Associate | Rechtsanwältin PL
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