Unser Ziel ist es, umfassende Dienstleistungen im Bereich des Gesellschaftsrechts zu erbringen. Dank der umfangreichen Erfahrung unseres Teams, die wir sowohl in Anwaltskanzleien als auch in internationalen Unternehmen gesammelt haben, verfügen wir über ein tiefes Verständnis für die Geschäftsanforderungen unserer Mandanten.
Wir sind uns bewusst, dass Unternehmensfragen verschiedene Risiken für Unternehmen sowie für Gesellschafter und Management mit sich bringen können. Unsere Fachberatung, kombiniert mit unserer unternehmerischen Erfahrung erlauben es unseren Kunden, ihr Geschäft organisiert zu führen und zugleich das potentielle Risiko zu minimieren.
Wir glauben an maßgeschneiderte Lösungen für jeden Mandanten in jeder Etappe der Geschäftstätigkeit. Wir beraten unsere Mandanten bei der Gestaltung der Kapitalverhältnisse, dem täglichen operativen Geschäft, der Planung der Entwicklung oder der Umwandlung des Unternehmens, den M&A-Transaktionen und der Liquidation.
Baker Tilly Legal Poland ist eine mit TPA Poland und dem Netzwerk Baker Tilly International verbundene Gesellschaft, was bedeutet, dass unsere Mandanten die steuerliche und finanzielle Beratung in Anspruch nehmen können, was einen unschätzbaren Wert bei der Planung und Ausübung der Geschäftstätigkeit hat.
1. Aufnahme der Tätigkeit
- Beratung bei der Wahl der effektivsten Art der Unternehmensführung – das polnische Recht sieht verschiedene Arten von Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften vor.
- Unterstützung, auch als ein die Gesellschafter vertretender Bevollmächtigter, bei der Gründung von Personen-, Kapitalgesellschaften oder Niederlassungen
- Vertretung im Registerverfahren vor dem Registergericht und anderen Behörden
2. Laufende rechtliche Beratung
- Laufende Betreuung der Gesellschaft, die u.a. die Führung des Anteils-/Aktienbuches, die Registrierung von Änderungen im Unternehmerregister des Landesgerichtsregisters, Hilfe bei der Erstellung der Lageberichte, usw. umfasst.
- Vorbereitung und Implementierung der maßgeschneiderten und transparenten Corporate Governance, der entsprechenden Ordnungen und anderen Dokumente, die in den Unternehmen gelten
- Vorbereitung aller Beschlüsse, z.B. über die Bestellung und Abberufung der Geschäftsführer, Erhöhung des Stammkapitals, Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts, usw.
- Führung von – auch als ein die Gesellschafter vertretender Bevollmächtigter – Sitzungen der Gesellschaftsorgane – den Sitzungen der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates, der Hauptversammlungen
- Beratung der Führungskräfte
- Beratung und Vertretung bei gesellschaftsrechtlichen Streitigkeiten
3. Restrukturierung
- Audit der aktuellen Aufbauorganisation
- Beratung bei der Wahl der Ziel-Aufbauorganisation
- Beratung bei der Restrukturierung von Unternehmensgruppen, einschließlich der grenzüberschreitenden Unternehmensgruppen
- Beratung im Bereich der inländischen und grenzüberschreitenden Verschmelzung von Gesellschaften
4. Verschmelzungen und Übernahmen („M&A”)
Wir beraten kleine und mittlere Unternehmen, insbesondere Familienunternehmen und deren Gesellschafter, sowie große in- und ausländische Konzerne bei nationalen, internationalen und grenzüberschreitenden Käufen, Verschmelzungen und Verkäufen von Unternehmen.Wir beraten unsere Mandanten in jeder Etappe der M&A-Geschäfte, indem wir sie mit unseren Fachkenntnissen und der praktischen Transaktionserfahrung unterstützen. Zusammen mit unseren Partnern von TPA Poland beraten wir bei der Vorbereitung und Strukturierung von Transaktionen, führen rechtliche, steuerliche und finanzielle Due Diligence durch, erstellen Transaktionsdokumentationen, führen Transaktionsverhandlungen und unterstützen unsere Mandanten in der Abschlussphase und bei den Tätigkeiten nach Abschluss der Transaktion.
Unsere Beratung beinhaltet insbesondere:
- Unternehmenskäufe und -verkäufe (sell-side und buy-side),
- Kauf von Unternehmen und Vermögenswerten der Unternehmen im Rahmen des Insolvenz- und Vollstreckungsverfahrens,
- Reorganisation von Unternehmen zur Vorbereitung auf das Verkaufsgeschäft,
- rechtliche und steuerliche Strukturierung von Unternehmenskäufen und -verkäufen,
- Erstellung von Investitionsverträgen und Gesellschaftervereinbarungen/-verträgen,
- Strukturierung und Gründung von Gemeinschaftsunternehmen (Joint Venture),
- Management-Beratung bei Unternehmenskäufen und -verkäufen,
- Due Diligence (einschließlich der Vendor Due Diligence),
- Vertretung vor dem Amt für den Wettbewerbs- und Verbraucherschutz im Rahmen der Unternehmenskäufe und -verkäufe,
- Streitigkeiten nach abgewickelten Transaktionen,
- Strukturierung und Post Merger Integration.
5. Reorganisationen
Auf der Grundlage unserer langjährigen Erfahrung helfen wir Unternehmern – sowohl nationalen Unternehmen als auch internationalen Unternehmensgruppen sowie natürlichen Personen, die selbstständige Erwerbstätigkeit ausüben – bei der Planung, Vorbereitung und Durchführung von Reorganisationsprozessen ihrer Geschäftstätigkeit.
Je nach Bedarf und Art des durchzuführenden Reorganisationsprozesses zielen sie in erster Linie darauf ab, die angestrebte Rechts- und Organisationsform an die Art und Größe des Unternehmens anzupassen, die Wettbewerbsfähigkeit auf dem Markt zu sichern oder wiederherzustellen, die Effizienz und den Wert des Unternehmens zu steigern, die Kosten des Unternehmens und die Nachfolge zu optimieren (insbesondere bei Tod einer natürlichen Person, die wirtschaftliche Tätigkeit ausübte).
Bei der Wahl der Art und Durchführung des Reorganisationsprozesses beraten wir gemeinsam mit unseren Partnern von TPA Polen umfassend und unter Berücksichtigung aller rechtlichen und steuerlichen Aspekte in jeder Phase des Verfahrens, darunter unter anderem durch:
- Durchführung einer Prüfung der bestehenden Organisationsstruktur,
- Überprüfung der rechtlichen und steuerlichen Folgen der Reorganisation,
- Erstellung geeigneter Dokumentation über die Reorganisation, u.a. der Umwandlungs-, Spaltungs- und Verschmelzungspläne, der Unterlagen, die für den Anteilstausch oder Einbringung einer Sacheinlage erforderlich sind,
- Vorbereitung und Durchführung des Prozesses des Übergangs eines gesamten Unternehmens oder seines Teilbetriebs,
- Durchführung einer grenzüberschreitenden Reorganisation, einschließlich der grenzüberschreitenden Verschmelzungen.
6. Geistiges Eigentum
Wir unterstützen unsere Mandanten bei der Erlangung und dem Schutz des geistigen Eigentums, einschließlich Lizenzen, Urheberrechten und Marken.
Geistiges Eigentum – obwohl scheinbar abstrakt und immateriell – ist oft ein Betriebsgeheimnis und einer seiner wichtigsten Werte und entscheidet somit über die Innovation und Vorsprung im Wettbewerbsmarkt. Die Problematik im Zusammenhang mit geistigem Eigentum gewinnt im Zeitalter der aktuellen technologischen Entwicklung immer mehr an Bedeutung, wodurch der Schutz dieser Rechte sehr wichtig wird.
Unsere Beratung in diesem Bereich beinhaltet insbesondere:
- Prüfungen der bestehenden geistigen Eigentumsrechte,
- Erstellung von Vertragsentwürfen, die den effektiven Erwerb von Lizenzen oder die Übertragung von Urhebervermögensrechten mit dem Recht zur Durchführung von Studien und zur Ausübung abhängiger Rechte gewährleisten,
- Erstellung von Dokumentation und Vertretung vor zuständigen Behörden zur Erlangung der Markenschutzrechte,
- Vertretung vor dem Patentamt der Republik Polen in Streitverfahren über Anträge auf Widerspruch gegen eine Markenanmeldung oder auf Nichtigerklärung des Schutzrechts,
- Vertretung vor ordentlichen Gerichten in Angelegenheiten in Bezug auf die Geltendmachung von Ansprüchen wegen Verletzung von Urhebervermögensrechten oder Marken,
- Beratung bei Transaktionen in Bezug auf die Verfügung über die Urhebervermögensrechte und die Übertragung der Markenrechte,
- Vorbereitung von Verfahren zum Schutz von Betriebsgeheimnissen und Know-how, einschließlich der Erstellung von Erklärungen und Vertraulichkeitsvereinbarungen (NDA).
7. Wettbewerbsrecht
Wir beraten unsere Mandanten in Fällen des weit verstandenen Wettbewerbsrechts. Wir helfen ihnen, Maßnahmen zum Schutz ihrer Interessen vor Verhaltensweisen Dritter zu ergreifen, die die Entwicklung eines gesunden und wünschenswerten Wettbewerbs auf dem freien Markt verzerren (z.B. Missbrauch einer beherrschenden Stellung, horizontale und vertikale Vereinbarungen).
Wir beraten und vertreten unsere Mandanten auch bei der Wahrung ihrer berechtigten Interessen und bei der Geltendmachung von Ansprüchen aus unlauteren Wettbewerbshandlungen Dritter (z.B. so genannte „Regalgebühren“, unlautere Werbung, irreführende Kennzeichnung von Waren oder Dienstleistungen, Nachahmung).
Unsere Beratung beinhaltet insbesondere:
- Planung von Marketingstrategien im Hinblick auf das Wettbewerbsrecht,
- Planung von Vertriebsprozessen im Hinblick auf das Wettbewerbsrecht,
- Absicherung von Handelsverträgen im Hinblick auf das Wettbewerbsrecht,
- Vertretung von Unternehmen vor dem Amt für den Wettbewerbs- und Verbraucherschutz,
- Vertretung von Unternehmen in Gerichtsverfahren über die Geltendmachung von Ansprüchen aus unlauteren Wettbewerbshandlungen.