ARBEITSZEITSYSTEME

1. Ich befürchte, dass ich im Zusammenhang mit der Fernarbeit einem Kontrollverlust über die Arbeitszeiten und Überstundenansprüchen ausgesetzt sein werde. Wie kann ich diesbezügliche Risiken minimieren?
 
Es ist erwägenswert, die Arbeitnehmer in das System der Aufgabenzeit einzubeziehen, in dem der Schwerpunkt auf der Realisierung von Aufgaben liegt und nicht auf streng definierten Stunden ihrer Ausführung. Die allgemeinen Arbeitszeitnormen (8 Stunden pro Tag, 40 Stunden pro Woche) gelten jedoch nach wie vor in der aufgabenorientierten Arbeitszeit, doch es ist dann Sache des Arbeitnehmers, dafür zu sorgen, dass die Aufgaben in diesem Rahmen ausgeführt werden. Durch die Einführung des aufgabenorientierten Arbeitszeitsystems wird die Überstundenarbeit nicht ganz ausgeschlossen, die rechtlichen Risiken in diesem Bereich werden jedoch dadurch erheblich reduziert.

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